Förderungen
Förderungen für Photovoltaikanlagen aus Oberösterreich
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Private Kunden: Nullsteuersatz in Österreich Ab dem 1. Januar 2024 gilt für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis 35 kWp und dazugehörige Speicher ein Nullsteuersatz, um den Ausbau von Sonnenstrom in den kommenden Jahren weiter zu beschleunigen. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Förderanträge erforderlich sind und beim Kauf keine Umsatzsteuer berechnet wird. Die Umsatzsteuerbefreiung ist für die Jahre 2024 und 2025 gültig. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für den Erwerb und die Installation von Photovoltaik-Modulen mit einer Engpassleistung bis 35 kWp, inklusive Zubehör und Speicher, sofern sie gemeinsam erworben wurden. Diese Regelung gilt, wenn die Photovoltaik-Anlage auf oder in der Nähe von Gebäuden betrieben wird, die Wohnzwecken dienen, von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.
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Eigenförderung durch deine bestehenden Stromkosten Einsparung als Rate: Ein Teil der bisherigen Stromkosten wird für die Finanzierung der PV-Anlage verwendet, sodass die monatlichen Ausgaben konstant bleiben oder sogar sinken. Kostendeckung durch Eigenproduktion: Mit einer gut dimensionierten PV-Anlage deckst du einen Großteil deines Strombedarfs selbst ab, dies senkt die Energiekosten sofort. Schnelle Umsetzung: Die Finanzierung, Installation und Inbetriebnahme der PV-Anlage wird zeitnah umgesetzt, um sofortige Einsparungen zu ermöglichen.
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Gewerbliche Kunden Für Photovoltaikanlagen, die nicht von der Umsatzsteuerbefreiung erfasst oder größer als 35 kWp sind, besteht die Möglichkeit, über die OeMAG einen Förderantrag zu stellen. Die Förderhöhe variiert je nach Größe der PV-Anlage und des Speichers. Dank unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir dich dabei schnell und unbürokratisch, um den Förderantrag reibungslos zu stellen und das Maximum an Fördermitteln für dich zu sichern.